FAMILIEN STÄRKEN; ELTERNVERANTWORTUNG EINFORDERN!
Die Themen Elternverantwortung, Elternpflichten und –rechte, Erziehungsüberforderung, Familien- und Kinderarmut haben in der gesellschaftspolitischen Diskussion aktuell Konjunktur.
Diskutiert wird:
Wie viel staatliche Verantwortung, wie viel Elternverantwortung? Wachsen unsere Kinder und Jugendlichen chancengerecht auf? Ist Beruf und Familie miteinander vereinbar? Sind insbesondere junge Eltern mit ihrer Erziehungsverantwortung überfordert? Ist der Umgang mit dem Familienarmutsbegriff verantwortungsvoll? Muss Elternversagen staatlich aufgefangen werden oder gar sanktioniert werden? Die vielfältigen Familienbilder und die unterschiedlichsten Weisen Familien- und Elternverantwortung heute zu leben, sind eine Herausforderung für die Eltern selbst aber auch für eine bürgernahe kommunale Kinder- und Jugendhilfe. Unbestritten klar ist, dass jedes Kind ein Recht auf seine Familie, auf Geborgenheit, Begleitung und Liebe der Eltern hat!
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Eine rückwärtsgewandte Idealisierung der Familie der Vergangenheit sowie die Orientierung auf ein festgelegtes Familienideal sind Fehleinschätzungen der Familienpolitik. Familie heute ist angewiesen auf Austausch- und Begegnungsmöglichkeiten und auf den Dialog der Generationen. Wenn die Kommunen kinder- und jugendfreundlich sein wollen, müssen sie die Unterstützung der Familie in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen.
Wenn wir die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen beleuchten, ist es konsequent und richtig, zuerst die Frage nach ihrem Lebensumfeld zu stellen. Die wichtigste Sozialisationseinheit von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft ist die Familie! Der weitaus größte Teil sozialer Arbeit wird heute und in Zukunft von den Familien geleistet werden. In keiner außerfamiliären Institution wird der Einzelne die Grundwerte menschlichen Zusammenlebens, die Achtung und die Würde des Anderen, die Verantwortung füreinander und das Pflichtbewusstsein so gut erfahren und so gut erlernen, wie in der Familie. Die Familie steht richtigerweise in Deutschland unter dem besonderen Schutz unserer Verfassungsordnung. Weder der Staat noch andere gesellschaftliche Lebensformen können sie ersetzen. Die Familie ist die erste und wichtigste Erziehungsgemeinschaft für das Kind, da gerade in den ersten Lebensjahren die entscheidenden Weichen für das ganze Leben gestellt werden. Jedes Kind hat ein Recht auf eine Familie, auf persönliche Zuwendung, Begleitung und Liebe der Eltern.
Familien- und Elternverantwortung in Diskussionen
Würde dieser Aufsatz hier enden, könnten sicherlich viele Leser die von mir gemachten Angaben über die Familie bejahen. Sicherlich würden aber auch die Kritiker mir eine Idealisierung des Familienbegriffs vorwerfen und einen blauäugigen Umgang mit den Problemen heutiger Elternschaft unterstellen.
Familien und Familienleben haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich verändert. Seit Beginn der 60er Jahre haben sich neue Lebensentwürfe und Lebensstile in Familien entwickelt, die sich nur teilweise mit öffentlich verbreiteten Leitbildern decken. In Parteien, Kirchen, Verbänden, Medien und Wissenschaft werden kontroverse Diskussionen geführt, die zu unterschiedlichsten Stellungnahmen in den Familien- und Jugendberichten und auch zu Konsequenzen in der Rechtsprechung geführt haben. Eine Vielzahl von Veränderungen und Problemen haben zu einem Wandel der Familie geführt. Hier sind insbesondere zu nennen:
• die Zunahme nichtehelicher Lebensgemeinschaften
• der Anstieg späterer Heirat
• das Ansteigen der Scheidungsquote
• die Zunahme von allein Lebenden, allein Erziehenden bzw. Ein – Eltern – Familien
• rückläufige Geburtenzahlen
• der Rückgang kinderreicher Familien hin zu Kleinfamilien
• die Herausforderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• die deutlichen Veränderungen der wirtschaftlichen und sozialen Situation in der Elternschaft.
Berichten zufolge ist es so, dass sich immer weniger Eltern ihrer Elternverantwortung für ihre Kinder bewusst sind. Häufig scheitern Eltern in ihrer Elternverantwortung. Gründe hierfür sind:
• das Familienleben wird mit wirtschaftlichen Problemen oder anderen Elternbelastungen überfrachtet
• insbesondere jungen Eltern fehlt die Erziehungskompetenz und die Begleitung einer Großfamilie
• Eltern wollen sich selbst verwirklichen und dabei rückt das Wohl ihrer Kinder in den Hintergrund
• der Anstieg der alleinerziehenden Elternteile führt zu Rollenverschiebungen innerhalb der Familie und zu unerträglichen Belastungen.
Das sind nur einige Beispiele unseres aktuellen gesellschaftlichen Spiegelbildes.
Elternverantwortung/Elternpflichten
Im Grundgesetz, Art. 6, heißt es „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvorderst obliegende Pflicht“. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz im SGB VIII sagt im § 1: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. Die Rechte und Pflichten der Eltern sind grundsätzlich auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beschrieben. Die Eltern haben die Pflicht und das Recht für das minderjährige Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Bei der Entscheidung für ein Leben mit Kindern müssen sich die Eltern bewusst sein, dass für eine gesunde Erziehung ein Familienklima erforderlich ist, in dem das Kind Respekt, Wertschätzung, Wärme, Geborgenheit, Offenheit, Anregung und Unterstützung erfahren kann. Hierzu notwendig ist zumindest eine verlässliche Bezugsperson, die sich dem Kind zuwendet, die sich in das Kind einfühlen und es altersgemäß heranwachsen lassen kann. Eltern haben die Pflicht, sich mit großem Interesse ihrer Kinder zuzuwenden und insbesondere die positiven Eigenschaften und Stärken ihrer Kinder zu erkennen und zu fördern. Es ist die Pflicht der Eltern, ihre Kinder in ihren körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklungen möglichst uneingeschränkt zu fördern.
Staatlicher Eingriff
Der Staat behält sich vor, in die elterliche Erziehung bzw. Erziehungsgewalt einzugreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Dies liegt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dann vor, wenn sich bei Fortdauer einer deutlich erkennbaren Gefährdungssituation für das Kind eine erhebliche Schädigung seines körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls mit hoher Wahrscheinlichkeit annehmen und begründen lässt und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, diese Gefahr abzuwenden.
Überforderung/Verunsicherung
Trotz vielfältiger Probleme müssen Familien funktionieren. Eltern müssen den gesellschaftlichen Anforderungen genügen aber auch die eigenen Ansprüche erfüllen. Die Ansprüche in Bezug auf Bildung und Erziehung ihrer Kinder, den eigenen beruflichen Erfolg oder auch das familiäre Überleben in Krisenzeiten. Häufig scheitern Eltern an diesen vielfältigen Aufgaben. Häufig ist es auch so, insbesondere bei jungen Eltern, dass sich die Erwachsenen nicht zutrauen ein Kind zu erziehen. Und trotzdem sind sich viele junge Eltern nicht bewusst, welche Elternverantwortung lebenslang zu tragen ist mit der Gründung einer Familie mit Kindern. Eltern heute müssen sich stärker darüber bewusst werden, welche Erziehungsrisiken bei ihnen bestehen und sie müssen durch präventive Maßnahmen ihre eigene Elternkompetenz stärken.
Sanktionierung bei Elternfehlverhalten
Eltern dürfen auf keinen Fall Erziehung als lästige Pflicht verstehen. Sie müssen ihre Kinder und die Umsetzung ihrer Elternverantwortung als Chance für ihre Kinder aber auch als Lebenschance für sich selbst begreifen. Gesellschaftlich sind wir in dem Dilemma, häufig nicht unterscheiden zu können, ob Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe überfordert, desinteressiert oder unverantwortlich sind. Der Ruf nach Sanktionierung bei fehlerhaftem Elternverhalten ist nur sehr schwer beantwortbar. Die etwaige Herausnahme eines Kindes aus der Familie und der Eingriff in die elterliche Sorge darf nicht als Sanktionierung verstanden werden, sondern als Hilfe und Unterstützung für das Kind und für die Eltern. Bewusstes elterliches Versagen und bewusste mangelnde Elternverantwortung darf zukünftig in keinem Fall noch finanziell durch Betreuungsgelder, Kindergeld u. ä. belohnt werden. Die finanziellen Unterstützungen für die Familien müssen gekoppelt sein an der verbindlichen Wahrnehmung der Elternverantwortung. Die Gesetzgeber sind gefordert, hierzu geeignete Systeme zu entwickeln.
Aufgaben der Kommunalpolitik
Die Kommunalpolitiker und die Praktiker in der Jugendhilfe vor Ort müssen sich vor Fehleinschätzungen der Familie heute schützen. Fehleinschätzungen sind in der Regel die rückwärtsgewandte Idealisierung der Vergangenheit (heile Welt Familie) aber auch die düstere Beschäftigung mit der Familie der Gegenwart. Es entsteht oftmals der Eindruck, dass angesichts der Probleme die wir heute haben, die Kraftanstrengung, die Leistung, die Wünsche und Fähigkeiten von Familie viel zu wenig gesehen werden und wir in erster Linie ein Szenario des familiären Untergangs beschwören. Es hilft den Familien wenig, wenn sie auf ein ganz bestimmtes Familienideal festgelegt werden oder gar noch bevormundet werden, in der einen oder anderen Weise Familie zu leben. Es gibt viele Formen Familie zu leben. Eine bürgerorientierte kommunale Familienpolitik muss darauf ausgerichtet sein, die vorhandenen Familien- und Lebensformen in ihrer gesamten Bandbreite zu akzeptieren und sich daran zu orientieren. Werte- und ordnungspolitische Orientierungen einer kommunalen Familienpolitik sind:
1. Solidarität
Die kommunale Politik muss familiengerichtete Hilfen, problem- und situationsgerecht bereitstellen, d. h. alle familiären Lebensgemeinschaften mit Kindern müssen gleichermaßen Berücksichtigung finden. Eine verantwortungsvolle kommunale Jugendhilfe verhält sich darum bedarfsgerecht.
2. Pluralität
Für viele Lebenslagen ist ein vielfältiges Hilfesystem notwendig. Dieses erfordert intelligente und ganzheitliche Steuerungsverfahren damit die Hilfesysteme nicht beliebig eingesetzt werden.
3. Subsidiarität
Kommunale Familienpolitik muss die notwendigen Hilfen für Familien entwickeln und vorhalten. Auf keinen Fall dürfen staatliche Hilfen ausschließlich das Handlungsprogramm der Kommune bestimmen. Wir müssen uns auf unseren Kompass und unsere Werte besinnen. Subsidiarität heißt zu aller erst die Verantwortung des Einzelnen. Die meisten Familien strengen sich an und ihnen gelingt Erziehung und Bildung ihrer Kinder und Jugendlichen. Kommunale Familienpolitik hat die Aufgabe, die Selbsthilfemöglichkeiten der Familie zu unterstützen und kommunal zu fördern.
Bildung und Begegnung
Familie heute ist angewiesen auf Begegnungsmöglichkeiten und Weiterbildungsangebote. Häufig reagiert die Jugendhilfe zu spät. Nach wie vor ist es so, dass der Großteil der Hilfen reaktiv angelegt ist, nämlich dann „wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“. Wir müssen weiterhin neue Formen der vorbeugenden Hilfen finden. Ich glaube, dass die junge Familie in einem ganz frühen Stadium auf Begegnungsmöglichkeiten und Austausch angewiesen ist. Familienleben – besonders in Ballungsgebieten – ist häufig anonym und unpersönlich. Eine gute Nachbarschaft fehlt oft zum täglichen Austausch. Wegen der weiteren Förderung von vorhandenen Familienbildungsreinrichtungen müssen hier neue profilaktische Wege gefunden werden. So könnten z. B. in Neubaugebieten, mit Hilfe einer Fachkraft, Nachbarschaftskontakte geknüpft werden - über Gesprächsangebote und Veranstaltungen. Ebenso sind allgemeine Angebote zu erzieherischen und partnerschaftlichen Themen sowie die Förderung von Elterninitiativen sinnvolle kommunale Projekte.
Beratung
Familie heute funktioniert nicht von selbst. Bei den vielfältigen Problemlagen, die ich anfänglich beschrieben habe, ist die Familie auf vielfältige, beratende Hilfen angewiesen. Beratung ist Familienprävention und sollte vor Ort plural und in einem Schonraum der Freiwilligkeit und Anonymität angenommen werden. Vor Ort sind unterschiedlichste Beratungsangebote notwendig. Hierzu gehört insbesondere, Erziehungsberatung, Ehe- und Partnerschaftsberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Trennungs- und Scheidungsberatung, Schuldnerberatung und auch Suchtberatung.
Kindertagesbetreuung
Kinder dürfen nicht alleingelassen werden. Besonders der erhebliche Anstieg der Ein-Eltern-Familien aber auch die immer häufiger notwendige Berufstätigkeit beider Elternteile aufgrund finanzieller Problemlagen erfordert ein ausdifferenziertes Kinderbetreuungsprogramm vor Ort. Familienorientierte Kommunalpolitik muss für eine ausreichende Versorgung in der Tagesbetreuung für Kinder bereitstellen. Die Ausbauprogramme der Tagesbetreuung für Kinder im Kleinkindalter und im Schulkindalter müssen weiter ausgebaut und qualifiziert werden. Hierbei reden wir über ein gesamtgesellschaftliches Problem, welches kommunal stattfindet. Ich bin der Meinung, dass die Tagesbetreuung von Kindern gesamtstaatlich, unter den strengsten Regeln der Konnexität zu regeln ist. Auf keinen Fall darf der Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder dazu führen, dass Eltern ihre Elternverantwortung gänzlich Institutionen überschreiben und eine unverantwortliche Entfremdung zwischen Eltern und Kindern geschieht. Gerade hier sind die Kommunen vor Ort gefordert, durch ihre Jugendämter die Balance zwischen Elternverantwortung und staatlichen Hilfen zu halten und gestalten.
Staatliche Erziehungshilfe
Erziehungshilfe so viel wie nötig aber nicht so viel wie möglich!
Gerade die kostenintensiven Programme der Erziehungshilfen, die sie in der Regel in den Kommunen nur an überschaubare Personengruppen richten, aber mit fast unüberschaubaren finanziellen Rahmenbedingungen, bedürfen eines weiteren flexibleren Ausbaus. Die Kommunen vor Ort sind aufgerufen, insbesondere junge Familien bei ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen. Diese Aufgabe beginnt nicht an dem Punkt, wo das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Erziehungsberatungsstellen müssen deutlicher zur Pflichtaufgabe der Kommunen vor Ort gehören. Im bundesweiten Durchschnitt ist es so, dass ca. 10 bis 12 % der gesamten städtischen Mittel für Jugendhilfeprogramme ausgegeben werden. Davon ist meist 1/3 des Jugendhilfeetats für Erziehungshilfe nötig. Diese hohen finanziellen Aufwendungen richten sich in der Regel an einen überschaubaren Kreis von Eltern. Es muss uns in der Zukunft weiterhin gelingen, die hohen Kosten für reaktive Hilfen umzusteuern für die präventive Unterstützung junger Familien und zur Stärkung der Elternverantwortung.
Fazit
Es ist unabdingbar klar, Elternverantwortung ist gesetzliche und persönliche Verpflichtung und ist staatlich einzufordern. Hierbei dürfen die beschriebenen Problemlagen von Familie heute nicht unterschätzt, bagatellisiert oder gar ideologisiert werden. Familienleben und Erziehung heute funktioniert nicht von selbst. Neben der Forderung nach mehr Elternverantwortung müssen sich die staatlichen Hilfen auch insbesondere auf die Stärkung junger Familien und Eltern konzentrieren. Hierbei gilt das Gebot, Prävention vor Reaktion.
Am Ende jeder familienpolitischen Debatte steht, egal welche Forderungen man formuliert, immer wieder die Frage: Wer soll das bezahlen? Diese Frage möchte ich auch zum Ende dieses Artikels nicht ausklammern. Das Argument, dass die erforderlichen Finanzressourcen für bessere und effektivere Familienpolitik nicht zur Verfügung stehen, darf und sollte nicht greifen. Ohne angemessene finanzielle Förderung der Familien werden die Probleme, die sich aus den demografischen Entwicklungen ergeben, größer und führen letztendlich dann zum finanziellen Kollaps. Familienpolitik ist auch Wirtschaftspolitik und wenn man daraus lernen möchte, dann weiß man aus der Wirtschaftspolitik, dass Investitionen sich rechnen und lohnen. Investitionen in die Stärkung der Elternverantwortung sind Investitionen die sich langfristig rechnen, wenn sie in kommunal passenden elternstärkenden und nicht elternersetzenden Programmen realisiert werden.
Karl Janssen
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